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   BSG, 07.09.1988 - 11/7 RAr 105/87   

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https://dejure.org/1988,22979
BSG, 07.09.1988 - 11/7 RAr 105/87 (https://dejure.org/1988,22979)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 11/7 RAr 105/87 (https://dejure.org/1988,22979)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 11/7 RAr 105/87 (https://dejure.org/1988,22979)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 93/84

    Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Antrag auf Arbeitslosenhilfe - Versagung

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87
    Wie das LSG im Anschluß an das Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Juni 1985 (BSGE 58, 165 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 12) zutreffend entschieden hat, stand der Klägerin für die von den Bescheiden der Beklagten erfaßte Zeit der auf die Alhi angerechnete Unterhaltsanspruch nicht zu.

    Die Zumutbarkeit des Einsatzes der Arbeitskraft ist für den Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eigenständig und damit unabhängig von der Zumutbarkeit im Alhi- und Sozialhilferecht zu bestimmen (BSGE 58, 165, 170).

    Der Senat braucht daher die schon vom 7. Senat (BSGE 58, 165, 170) aufgeworfene Frage nicht abschließend zu entscheiden, ob das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit nur durch vergebliche nachhaltige Bemühungen des Arbeitslosen, oder auch durch vergebliche Vermittlungsbemühungen der Beklagten, die sich auf alle dem Arbeitslosen nach Unterhaltsrecht zumutbaren Beschäftigungen bezogen haben, bewiesen werden kann.

  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87
    Dabei sind ihm auch Arbeiten unterhalb seiner gewohnten Lebensstellung zuzumuten (BGHZ 93, 123, 127 und BGH FamRZ 1985, 1245, 1246).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84

    Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87
    Dabei sind ihm auch Arbeiten unterhalb seiner gewohnten Lebensstellung zuzumuten (BGHZ 93, 123, 127 und BGH FamRZ 1985, 1245, 1246).
  • BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz -

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87
    Der Senat hat dies in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 11 RAr 25/88 vom 7. September 1988 näher dargelegt, auf das -7.
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 48/80

    Hinterbliebenenrente - Scheidung - Unterhalt

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87
    Dabei ist, wie allgemein bei bürgerlich-rechtlichen Vorfragen, ein Einklang mit der zivilgerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wünschenswert (SozR 2200 § 1265 Nr. 56).
  • OLG Köln, 14.07.1983 - 4 WF 152/83

    Unterhaltsberechtigter; Unterhaltsberechtigung; Unterhaltsberechtigung bei

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87
    Eine nicht verheiratete Person muß im allgemeinen auch Tätigkeiten außerhalb ihres bisherigen Wohnortes in Betracht ziehen (OLG Köln FamRZ 1983, 942).
  • OLG Köln, 18.12.1979 - 4 UF 35/79

    Unterhaltsrecht; Berücksichtigung eines Arbeitsplatzverlustes; Trunkenheit im

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 105/87
    Beweis, daß der Arbeitslose außerstande ist, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, eine Meldung beim Arbeitsamt nicht (OLG Köln FamRZ 1980, 362).
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 82/88

    Auskunftspflicht nach § 144 Abs. 3 AFG

    Es ist hier nicht zu entscheiden, welche Auskünfte zu erteilen sind, wenn dem Arbeitslosen in der Zeit, für die er Alhi beansprucht, Unterhalt in Form von Kost, Logis und Taschengeld angeboten worden ist, und er entweder diese Art der Unterhaltsgewährung hinnehmen muß (vgl § 1612 Abs. 2 BGB) oder, falls das Angebot von nicht Unterhaltsverpflichteten kommt, die Inanspruchnahme zumutbar ist (vgl dazu das nicht veröffentlichte Urteil des BSG vom 7. September 1988 - 11/7 RAr 105/87 -, LSG Nordrhein-Westfalen NZA 1985, 576 und OLG Bremen FamRZ 1986, 931); denn ein solcher Sachverhalt ist vom LSG weder festgestellt noch von der Klägerin behauptet worden.
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